Beseitigung von Laub

Auf die Straßen, Rad- und Gehwege fällt wieder herbstliches Laub. Bei Nässe besteht erhöhte Rutschgefahr. In den Bestimmungen der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung und der Satzung über Straßenreinigung in der Stadt Pattensen ist u.a. geregelt, dass die Reinigung der Straße, Wege und Plätze den Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke obliegt.

Die Grundstückseigentümer sind nach diesen Vorschriften verpflichtet, mindestens einmal wöchentlich die öffentlichen Flächen zu reinigen und das Laub zu entfernen. Zu reinigen sind die Gehwege sowie die Fahrbahnen bis zur Fahrbahnmitte, einschließlich der Rinnsteine und der öffentlichen Plätze, soweit sie nicht von der Stadt gereinigt werden. Radwege sind ebenfalls zu säubern.

Das Laub kann entweder über die kostenpflichtigen Biosäcke oder kostenlos auf dem Wertstoffhof in Pattensen entsorgt werden.
 


Rattenbekämpfung

Auch in diesem Jahr findet in der Stadt Pattensen in der Zeit vom 04. Oktober bis 21. Oktober eine großräumige Rattenbekämpfung statt. Wie auch in den letzten Jahren sind von der Belegung die Wasserläufe und die öffentlichen Anlagen und Grundstücke betroffen. Die Köder, die sich in einem Plastikrohr oder einer Köderbox befinden, werden von der ausführenden Firma verdeckt ausgelegt. Eltern werden gebeten, ihre Kinder darauf hinzuweisen, keine Köder vom Boden aufzuheben. Weiter werden die Hundehalter gebeten, ihre Hunde in der vorgenannten Zeit insbesondere an den Wasserläufen an der Leine zu führen.
 


Hundekot gehört nicht auf die Bürgersteige

Ein Hund als Haustier macht viel Freude. Für Kinder ist er Spielkamerad, für Erwachsene treuer Begleiter und meist gehört er einfach auch "zur Familie".

Für die Hundehalterin oder den Hundehalter bedeutet dies aber auch die Übernahme von Pflichten und Verantwortung. Zu den unangenehmsten dieser Verpflichtungen zählt sicherlich die Beseitigung der "Hinterlassenschaften" des vierbeinigen Freundes auf Gehwegen und ähnlichen Flächen. Beim Spiel auf dem Rasen kann ein Kind in die oft zahlreich vorhandenen Haufen von Hundekot treten oder fallen. Besonders zu verurteilen sind hier die Verunreinigungen auf Kinderspielplätzen, da von den Exkrementen eine starke gesundheitsgefährdende Wirkung ausgeht. Und versetzt man sich als Halterin oder Halter eines Hundes einmal in die Lage eines Mitbürgers, dem beim Betreten seiner Wohnung durch einen starken und unangenehmen Geruch klar wird, dass die Unterseite seines Schuhwerkes und schlimmstenfalls auch sein Wohnzimmerteppich einer intensive Reinigung bedarf, so kann man sicher den Ärger hierüber nachvollziehen.

Ärger, der sich leicht vermeiden lässt.

Ein Hund kann so erzogen werden, dass er sein Geschäft nicht auf dem Bürgersteig, sondern dort verrichtet, wo es niemanden stört. Zum Beispiel beim ausgedehnten Spaziergang außerhalb des Stadtgebietes.

Sollte der Hund dennoch sein Häufchen auf dem Bürgersteig o.ä. verrichten, hilft eine kleine Schaufel und eine Plastiktüte, die Verunreinigung mit einem kurzen Handgriff selbst zu beseitigen. Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger werden es Ihnen danken.

Zum Abschluss sei noch folgender Hinweis gestattet: Was für Hunde gilt, gilt selbstverständlich und in "größerem Maße" auch für Pferde und andere vierbeinige Freunde.


Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Die Stadt Pattensen weist darauf hin, dass die Grundstückseigentümer Bäume, Sträucher und Büsche zurückschneiden müssen, wenn diese in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Über Gehwegen sind die überhängenden Zweige in einer Höhe von 2,50 m bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden; über Fahrbahnen in einer Höhe von 4,50 m. Weiter ist im Bereich von Straßenlaternen darauf zu achten, dass die Lichtkegel der Laternen nicht eingeschränkt werden. Um aber auf allen öffentlichen Verkehrsflächen für deren Benutzer eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, schauen Sie doch einfach mal im Bereich Ihres Grundstückes, ob nicht vielleicht Zweige in den öffentlichen Verkehrsraum ragen oder der Lichtkegel der Straßenlaterne eingeschränkt wird.


Hinweise zur Straßenreinigung

In den Bestimmungen über die Straßenreinigung in der Stadt Pattensen ist u.a. geregelt, dass die Reinigung der Straße, Wege und Plätze den Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke obliegt.

Nicht jeder Grundstückseigentümer ist darüber informiert, dass auch die Straßen, Wege und Plätze gereinigt werden müssen, die rückwärtig oder seitlich unmittelbar oder mittelbar an das Grundstück angrenzen, auch wenn von dort kein direkter Zugang zu dem Grundstück besteht.

Besitzt jemand z. B. ein Grundstück in der Straße X und dieses grenzt an die Straße oder den Gehweg bzw. Radweg der Straße Y so besteht hier ebenso die Reinigungspflicht wie in der Straße X. 

Die Grundstückseigentümer sind nach diesen Vorschriften verpflichtet, mindestens einmal wöchentlich die öffentlichen Flächen zu reinigen. Zu reinigen sind die Gehwege sowie die Fahrbahnen bis zur Fahrbahnmitte, einschließlich der Rinnsteine und der öffentlichen Plätze, soweit sie nicht von der Stadt gereinigt werden. Radwege sind ebenfalls zu säubern.